· § 203 StGB · Berufsrecht
Was § 203 StGB von Software mit KI-Funktionen für Kanzleien und Praxen verlangt.
Wer Software für Kanzleien und Praxen baut und Sprachmodelle anbindet, gibt Berufsgeheimnisse an Dienstleister weiter. § 203 StGB und das Berufsrecht verlangen dafür eine Verschwiegenheitspflicht bis zum Betreiber des Modells.