Zustandekommen. Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV") wird mit Ihrer Annahme der AGB Vertragsbestandteil (Einbezug per Verweis). Nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO genügt hierfür die elektronische Form (Textform); eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Eine von uns unterzeichnete Fassung stellen wir Ihnen auf Wunsch als PDF bereit — schreiben Sie an hello@noirdoc.de.